GMP & Herstellungserlaubnis

Ein GMP-gerechtes Qualitätsmanagement ist die Grundlage jedes pharmazeutischen Herstellungs­standortes. Die Anforderungen an Good Manufacturing Practices gelten für Lieferanten ebenso wie für Hersteller. Sie definieren die Vorgaben für eine sorgfältige und qualitätsgesicherte Arzneimittel­produktion.

Analog dazu definiert die ISO 13485 den normativen Rahmen für das Qualitäts­management der Entwicklung und Fertigung von Medizinprodukten.

Aufbau QM-System

Ein GMP-Zertifikat bescheinigt die Qualität von GMP-gerechten Herstellungsprozessen und wird erstmalig für einen Neustandort mit der Herstellungserlaubnis nach §13 AMG erteilt. Hiernach wird das GMP-Zertifikat durch Inspektionen der lokalen Behörden, in der Regel im Rhythmus von 3 Jahren, erneuert.

Aber das GMP-Zertifikat sagt nichts aus über die Effizienz, mit der die GMP-Richtlinien umgesetzt werden. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Qualitätsmanagement-System, das schlank, praxisorientiert und zuverlässig die Anforderungen der GMP-Regularien erfüllt. Hierzu bringen wir gerne unsere Vorlagen für pragmatische Standard Operating Procedures (SOPs) mit, die wir speziell für kleine und mittelgroße Unternehmen erstellt haben.

Herstellungserlaubnis

Sie benötigen eine Herstellungserlaubnis für eine neue oder die Erweiterung ihrer bestehenden Herstellungsstätte? Für die Erteilung einer Herstellungserlaubnis für Arzneimittel nach §13 AMG müssen, neben den Anforderungen an die Räumlichkeiten und an das QM-System auch  personelle Voraussetzungen in Form einer Leitung Herstellung, Leitung Qualitätskontrolle und Sachkundige Person erfüllt sein.

Wir übernehme gerne die Verantwortung für die Etablierung eines effizienten und pragmatischen QM-Systems auf Basis unserer SOP-Vorlagen und gemeinsam mit Ihnen für die Erstellung ihrer Prozess-SOPs.

Auch die Verantwortung für die Kommunikation mit lokalen Behörden übernehmen wir regelmäßig. Häufig sind wir dabei Ihren Behördenvertretern persönlich bekannt.

Falls Ihr Unternehmen über keine eigene Sachkundige Person (Qualified Person) nach §15 AMG verfügt, übernehmen wir diese Verantwortung im Auftrag, damit Sie schnellstmöglich die Herstellungserlaubnis nach §13 AMG erteilt bekommen.

Behörden-Inspektionen

Wir wappnen Sie für Behörden-Inspektionen und unterstützen Sie nach Ausstellung von  Mängelschreiben: Dazu prüfen wir als unabhängige Berater im Rahmen einer Gap-Analyse die Prozesse in Ihrem Qualitätsmanagement-System, beleuchten gegebenenfalls aufgetretene schwerwiegende oder kritische Mängel und erstellen einen Maßnahmenplan, wie die regulatorischen Anforderungen im bestehenden QM-System richtlinienkonform, zuverlässig und wirtschaftlich sinnvoll von Ihnen umgesetzt werden. Wir helfen auch bei der Beantwortung von behördlichen Mängelschreiben, analysieren die Ursachen mit Ihrem Team und implementieren nachhaltige und zuverlässige Präventionsmaßnahmen (CAPA) in Ihrem Qualitätsmanagement-System.

Zudem übernehmen wir gerne bei Konflikten mit den Behörden, z.B. Nichterteilung einer Herstellungserlaubnis nach §13 AMG oder kritischen Mängelschreiben nach Behördeninspektionen die Kommunikation mit den Behördenvertretern.

Wir stehen Ihnen mit Fachkompetenz und Erfahrung in der Produktion zur Seite.

Qualifizierung und Validierung

Wir unterstützen bei der Qualifizierung von Geräten und Fertigungsanlagen sowie bei der Validierung von GMP-Prozessen und computergestützten Systemen (cGAMP).

Troubleshooting

Als pharmazeutische Technologen mit umfangreicher Produktions­erfahrung klären wir produktions­technische Herausforderungen fachlich sicher und effizient.

Interimsmanagement

Wenn übergangsweise Führungs­kräfte in Ihrem Unternehmen fehlen, übernehmen wir die Verantwortung – beispielsweise als Interimsleitung oder Qualified Person.

Haben Sie Fragen zu den Produkten und Services der Bensmann GmbH?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: